Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“

Sachkundeprüfung „Geprüfte/-r Fachmann/-frau für Immobiliardarlehensvermittlung IHK“

13. Mai 2016 | BWV Bildungsverband

Prüfungsunterlagen veröffentlicht

Seit 21. März 2016 benötigen Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehen eine Erlaubnis nach §34i Gewerbeordnung (GewO). Am 06. Mai 2016 wurde die dazugehörige Immobiliardarlehensvermittlungsverordnung (ImmVermV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (wir berichteten). Diese Verordnung regelt unter anderem den Sachkundenachweis, der für die Erlaubniserteilung erforderlich ist.

Die Sachkunde kann nachgewiesen werden durch


Nun hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) die Unterlagen, die der Sachkundeprüfung zugrunde liegen, auf seiner Homepage veröffentlicht:

  • Rahmenplan
    Im Rahmenplan sind alle Prüfungsinhalte gemäß Anlage 2 ImmVermV als einzelne Lernziele detailliert aufgelistet.
  • Fallvorgaben
    Die Fallvorgaben sind für den praktischen Prüfungsteil, in dem ein Kundenberatungsgespräch in einem Rollenspiel simuliert wird, relevant.
  • Bewertungsbogen
    Im Bewertungsbogen wird der praktische Prüfungsteil anhand einzelner Beobachtungskriterien protokolliert und bewertet.


Der BWV Bildungsverband wird auch bei dieser Sachkundeprüfung einige Industrie- und Handelskammern bei der Prüfungsorganisation unterstützen. Die einzelnen Kooperationspartner stehen derzeit noch nicht fest. Darüber hinaus bieten wir allen Industrie- und Handelskammern Prüferschulungen an. So sichern wir die Qualität nachhaltig und tragen dazu bei, dass die Prüfungen bundesweit einheitlich ablaufen.